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   BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 649/95   

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BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 649/95 (https://dejure.org/1996,3008)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 6 AZR 649/95 (https://dejure.org/1996,3008)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 6 AZR 649/95 (https://dejure.org/1996,3008)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1217
  • BB 1996, 1944
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 649/95
    Dies folgt aus dem Wortlaut und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Bestimmungen, die für die Tarifauslegung maßgebend sind (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    bb) Diese Auslegung der tariflichen Bestimmungen führt auch zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung, auf die bei der Tarifauslegung Bedacht zu nehmen ist (vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, zu III 1 der Gründe; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 649/95
    bb) Diese Auslegung der tariflichen Bestimmungen führt auch zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung, auf die bei der Tarifauslegung Bedacht zu nehmen ist (vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, zu III 1 der Gründe; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 649/95
    bb) Diese Auslegung der tariflichen Bestimmungen führt auch zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung, auf die bei der Tarifauslegung Bedacht zu nehmen ist (vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, zu III 1 der Gründe; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
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